Eine Schulbegleiterin schaut einem Jungen beim Schreiben über die Schulter.
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Schulbegleitung in Rhein-Main und Rhein-Neckar

Eine feste Begleitung für Kinder, die im Schulalltag mehr Unterstützung brauchen. Über das Persönliche Budget begleiten wir dein Kind auch in ganz Deutschland.

Für Eltern

Unterstützung für dein Kind in der Schule

Eine Schulbegleitung ist eine feste Assistenzkraft, die dein Kind im Schulalltag unterstützt. Sie ist für Kinder und Jugendliche da, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung Hilfe brauchen oder bei denen eine Beeinträchtigung droht, zum Beispiel bei Autismus, ADHS oder einer Angststörung.

Die Begleitung ist im Unterricht und in den Pausen dabei. Ziel ist, dass dein Kind am Schulalltag teilhaben kann und mit der Zeit immer mehr selbst schafft.

Die Kosten übernimmt je nach Beeinträchtigung das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe.

Je nach Bundesland und Amt heißt die Schulbegleitung auch Integrationshilfe, Integrationshelfer, Schulassistenz, Teilhabeassistenz, Inklusionshelfer oder I-Kraft. In Hessen ist Teilhabeassistenz der offizielle Begriff, in Baden-Württemberg spricht man eher von Schulbegleitung oder Integrationshilfe.

Im Alltag

Wobei die Schulbegleitung unterstützt

Im Unterricht

Die Assistenzkraft hilft deinem Kind, konzentriert bei der Aufgabe zu bleiben. Längere Aufgaben teilt sie in Absprache mit der Lehrkraft in kleinere Schritte. Den Unterricht gestaltet weiterhin die Lehrkraft.

In der Pause

In der Pause hilft die Begleitung deinem Kind, mit anderen Kindern in Kontakt zu kommen, und vermittelt bei Streit. Sobald dein Kind etwas allein schafft, hält sie sich zurück.

Kurze Auszeiten

Manchmal braucht ein Kind eine Pause vom Klassenraum. Die Begleitung geht dann mit ihm an einen ruhigen Ort, den wir vorher mit der Schule abgesprochen haben. Anschließend überlegen wir mit dir und der Schule, was deinem Kind beim nächsten Mal hilft.

Neue Schule

Beim Wechsel in die Grundschule oder auf eine weiterführende Schule gibt eine vertraute Begleitung deinem Kind Sicherheit. Sprich uns früh darauf an, denn das Amt prüft den Bedarf für die neue Schule oft neu.

Die Rolle

Was die Schulbegleitung macht und was nicht

Das macht die Begleitung

  • Den Tagesablauf mit deinem Kind vorbesprechen und Arbeitsaufträge der Lehrkraft noch einmal in Ruhe wiederholen
  • Beim Arbeitsplatz, beim Material und bei der Konzentration unterstützen
  • In den Pausen dabei sein und Kontakte zu anderen Kindern anbahnen
  • Bei Streit vermitteln und Auszeiten ermöglichen
  • So viel helfen wie nötig und so wenig wie möglich

Das macht sie nicht

  • Unterricht vorbereiten, halten oder für eine ausgefallene Lehrkraft einspringen
  • Nachhilfe geben, Lösungen vorsagen oder Hausaufgaben für das Kind erledigen
  • Die Aufsicht über die Klasse führen, die bleibt bei der Schule
  • Kinder bestrafen oder eigene Regeln in der Klasse einführen
Fragen und Antworten

Fragen zur Schulbegleitung

Deine Frage ist nicht dabei?Ruf uns an, wir helfen dir weiter.+49 6221 67 91 450
Welches Amt ist für die Schulbegleitung zuständig?

Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung, zum Beispiel bei Autismus, ADHS oder einer Angststörung, ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ist es der Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX). Hat dein Kind eine Mehrfachbehinderung, also zusätzlich zur seelischen auch eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, ist ebenfalls die Eingliederungshilfe zuständig (§ 10 Abs. 4 SGB VIII). Welches Amt das bei dir ist, findest du auf der Seite deines Gebiets.

Wer bezahlt die Schulbegleitung?

Die Kosten trägt das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe, je nachdem, wer die Schulbegleitung bewilligt. In der Regel rechnen wir direkt mit dem Amt ab. Läuft die Begleitung über das Persönliche Budget, bekommst du das Geld vom Amt und bezahlst uns davon.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Für den Anfang reicht ein formloser Antrag. Bei einer seelischen Beeinträchtigung braucht das Jugendamt zusätzlich in der Regel eine Stellungnahme aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung helfen ärztliche Berichte und eine Einschätzung der Schule. Welche Unterlagen dein Amt darüber hinaus braucht, erfährst du dort direkt. Die Kontaktdaten findest du auf der Seite deines Gebiets.

Wann sollte ich die Schulbegleitung beantragen?

So früh wie möglich, denn die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen. Für das neue Schuljahr stellst du den Antrag am besten schon im Frühjahr.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Wie und bis wann das geht, steht am Ende deines Bescheids. Kostenlose und unabhängige Beratung dazu bekommst du bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du auf teilhabeberatung.de. Hat das Jugendamt entschieden, kannst du dich außerdem an eine unabhängige Ombudsstelle wenden: in Baden-Württemberg an die Ombudschaft Jugendhilfe BW, in Hessen an die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen.

Wer vertritt die Schulbegleitung, wenn sie krank ist?

Die Schulbegleitung meldet sich in diesem Fall direkt bei dir und bei der Schule. Wenn du eine Vertretung wünschst, organisiert deine Ansprechperson bei uns eine passende Assistenzkraft, soweit möglich.

Kommt die Schulbegleitung mit auf Klassenfahrt?

Das ist möglich. Die zusätzlichen Stunden und die Reisekosten der Begleitung beantragst du vorher beim Amt. Sag uns Bescheid, sobald der Termin feststeht.

Darf die Schulbegleitung Medikamente geben?

Nein, Medikamente geben unsere Assistenzkräfte nicht, auch nicht mit ärztlicher Verordnung. Wenn dein Kind während der Schulzeit welche braucht, sprechen wir gemeinsam mit dir und der Schule ab, wer sich darum kümmert.

Übernimmt die Begleitung pflegerische Aufgaben?

Pflegerische Aufgaben, etwa Hilfe beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen oder beim Essen, übernimmt die Begleitung, wenn das Amt sie bewilligt hat und wir vorher mit dir besprochen haben, was genau dazugehört. Behandlungspflege, etwa Katheter, Sonde oder Blutzucker messen, übernehmen wir nicht. Dafür ist ein Pflegedienst zuständig, den die Krankenkasse bezahlt.

Gibt es auch Poolmodelle?

Ja. Bei einem Poolmodell begleiten eine oder mehrere Assistenzkräfte mehrere Kinder an einer Schule gemeinsam. Ob die Begleitung so läuft, legt das Amt in der Bewilligung fest. Bei einer Begleitung über die Eingliederungshilfe darf das Amt das nur, wenn es für dein Kind zumutbar ist. Wünschst du dir eine gemeinsame Begleitung, wird sie gemeinsam erbracht (§ 112 Abs. 4 SGB IX).

Begleitet mein Kind eine Fachkraft?

Ob eine Fachkraft dein Kind begleitet, steht in der Bewilligung des Amts. Danach richtet sich, welche Assistenzkraft wir für dein Kind einsetzen.

In deiner Nähe

Hier sind wir für dich da

Wähle dein Gebiet. Dort findest du deine Ansprechperson und das zuständige Amt.

Du wohnst woanders? Über das Persönliche Budget begleiten wir dein Kind auch dort. Ruf uns an.

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