Blick von oben über Heppenheim, in der Mitte die Kirche, dahinter die Hügel des Odenwalds.
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Schulbegleitung im Kreis Bergstraße

Teilhabeassistenz an Grund-, Förder- und weiterführenden Schulen

Wir begleiten Kinder in Schulen im ganzen Kreis, vom Ried über die Bergstraße bis in den Odenwald.

Hessen

Unser Angebot im Kreis Bergstraße

Unser Angebot

Wir sind an Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen im ganzen Kreis im Einsatz. Für jedes Kind suchen wir eine feste Assistenzkraft, möglichst aus der Nähe deines Wohnorts.

Weinheim, Hemsbach und Schriesheim liegen ebenfalls an der Bergstraße und gehören zum Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Alles Wichtige dazu findest du auf unserer Seite zum Rhein-Neckar-Kreis.

In Hessen ist Teilhabeassistenz der offizielle Begriff, viele sagen auch Schulbegleitung oder Integrationshelfer.

Unterwegs in

Städte und Gemeinden

Wir begleiten im ganzen Kreis, in diesen Städten und Gemeinden:

  • Abtsteinach
  • Bensheim
  • Biblis
  • Birkenau
  • Bürstadt
  • Einhausen
  • Fürth
  • Gorxheimertal
  • Grasellenbach
  • Groß-Rohrheim
  • Heppenheim
  • Hirschhorn (Neckar)
  • Lampertheim
  • Lautertal (Odenwald)
  • Lindenfels
  • Lorsch
  • Mörlenbach
  • Neckarsteinach
  • Rimbach
  • Viernheim
  • Wald-Michelbach
  • Zwingenberg
Antrag

Wo du den Antrag stellst

Zuständig ist die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche des Kreises Bergstraße in Heppenheim, für jede Art von Beeinträchtigung.

Kinder und Jugendliche

Kreis Bergstraße, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Graben 15, 64646 Heppenheim

+49 6252 15-5651

seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung

Zur Seite des Amts →

Stand: September 2026.

Fragen und Antworten

Was Familien im Kreis Bergstraße oft fragen

Deine Frage ist nicht dabei?Ruf uns an, wir helfen dir weiter.+49 6221 67 91 450
Wir wohnen im Odenwald. Begleitet ihr auch dort?

Ja, wir begleiten Kinder im ganzen Kreis Bergstraße, auch in Fürth oder Wald-Michelbach.

Wir wohnen in Viernheim, die Schule ist in Mannheim. Wer ist zuständig?

Zuständig ist das Amt an deinem Wohnort, also der Kreis Bergstraße, auch wenn die Schule in Baden-Württemberg liegt. Mannheim gehört ebenfalls zu unseren Einsatzgebieten, deshalb begleiten wir dein Kind auch an einer Schule dort.

Wir wohnen in Weinheim an der Bergstraße. Seid ihr auch für uns da?

Ja. Weinheim gehört zum Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, deshalb stellst du den Antrag beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Dort bieten wir neben der Schulbegleitung auch Kita-Begleitung an.

Brauche ich für die Schulbegleitung eine Diagnose?

Das Amt braucht Unterlagen, aus denen der Bedarf hervorgeht. Bei einer seelischen Beeinträchtigung, zum Beispiel bei Autismus oder ADHS, ist in der Regel eine Stellungnahme aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vorgeschrieben (§ 35a Abs. 1a SGB VIII). Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung helfen ärztliche Berichte und eine Einschätzung der Schule.

Wer bezahlt die Schulbegleitung im Kreis Bergstraße?

Die Kosten trägt der Kreis Bergstraße, und wir rechnen direkt mit dem Amt ab.

Gibt es im Kreis Bergstraße auch Kita-Begleitung?

Ja, über das Persönliche Budget, genauso wie die Persönliche Assistenz. Was wir dafür von dir brauchen, steht auf der Seite zum Persönlichen Budget.

Kontakt

Deine Ansprechpersonen für den Kreis Bergstraße

Telefon:
+49 6221 67 91 450
E-Mail:
info@assistara.de
Elena Rapp
Pädagogische Koordination
Lisa Schneider
Pädagogische Leitung
Kevin Vankirk
Geschäftsführung

Zum Standort Groß-Gerau →

Jobs

Arbeiten als Assistenzkraft im Kreis Bergstraße

Du möchtest selbst bei uns arbeiten? Hier findest du unsere offenen Stellen in der Gegend.

Mehr über die Arbeit bei uns →

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Sag uns, wo du wohnst und worum es geht. Dann besprechen wir, wie wir dich unterstützen können.