Ein Mädchen mit Hörgerät schaufelt im Kita-Garten Sand in einen Eimer, ihr Begleiter hält den Eimer fest.
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Kita-Begleitung in Heidelberg, Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis

Eine feste Begleitung für Kinder, die im Kita-Alltag mehr Unterstützung brauchen. Über das Persönliche Budget begleiten wir dein Kind auch in ganz Deutschland.

Für Eltern

Unterstützung für dein Kind in der Kita

Eine Kita-Begleitung ist eine feste Assistenzkraft, die dein Kind im Kita-Alltag unterstützt. Sie ist für Kinder da, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung Hilfe brauchen oder bei denen eine Beeinträchtigung droht. Das kann zum Beispiel bei Autismus, einer Hörbeeinträchtigung oder einer deutlichen Entwicklungsverzögerung der Fall sein.

Die Begleitung ist während des Kita-Tags dabei. Ziel ist, dass dein Kind in der Gruppe ankommt, mit anderen Kindern spielt und mit der Zeit immer mehr selbst schafft.

Die Kosten übernimmt die Eingliederungshilfe, in Mannheim bei einer seelischen Beeinträchtigung das Jugendamt.

Je nach Amt oder Einrichtung heißt die Kita-Begleitung auch Integrationskraft, Integrationshilfe, Inklusionshilfe im Kindergarten, Individualbegleitung oder Teilhabeassistenz.

Im Alltag

Wobei die Kita-Begleitung unterstützt

Ankommen

Die Begleitung hilft deinem Kind, den Tagesablauf kennenzulernen und Vertrauen zu den Erzieherinnen und Erziehern aufzubauen. Die Eingewöhnung selbst gestaltet die Kita.

In der Gruppe

Beim Spielen hilft die Begleitung deinem Kind, auf andere Kinder zuzugehen, und unterstützt es zum Beispiel im Morgenkreis. Sobald dein Kind etwas allein schafft, hält sie sich zurück.

Kurze Auszeiten

Manchmal braucht ein Kind eine Pause von der Gruppe. Die Begleitung geht dann mit ihm an einen ruhigen Ort, den wir vorher mit der Kita abgesprochen haben. Anschließend überlegen wir mit dir und der Kita, was deinem Kind beim nächsten Mal hilft.

Vor der Einschulung

Für die Schule stellst du einen neuen Antrag. Sprich uns im letzten Kita-Jahr früh darauf an, damit der Antrag rechtzeitig beim Amt liegt.

Die Rolle

Was die Kita-Begleitung macht und was nicht

Das macht die Begleitung

  • Den Tag mit deinem Kind vorbesprechen und es bei Übergängen begleiten
  • Beim Spielen dabei sein und Kontakte zu anderen Kindern anbahnen
  • Bei Überforderung Auszeiten ermöglichen und bei Konflikten helfen
  • Alltägliches üben, zum Beispiel die Jacke selbst anziehen
  • So viel helfen wie nötig und so wenig wie möglich

Das macht sie nicht

  • Die Aufsicht über die Gruppe führen, die bleibt bei der Kita
  • Angebote für die Gruppe vorbereiten oder eine fehlende Fachkraft vertreten
  • Das begleitete Kind oder andere Kinder bestrafen
  • Eigene Regeln in der Gruppe einführen
Fragen und Antworten

Fragen zur Kita-Begleitung

Deine Frage ist nicht dabei?Ruf uns an, wir helfen dir weiter.+49 6221 67 91 450
Welches Amt ist für die Kita-Begleitung zuständig?

In Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis ist immer der Träger der Eingliederungshilfe zuständig (§§ 78, 113 SGB IX), auch bei einer seelischen Beeinträchtigung. Das ist die Stadt Heidelberg oder das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. In Mannheim ist bei einer seelischen Beeinträchtigung das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII), sonst die Eingliederungshilfe der Stadt.

Wer bezahlt die Kita-Begleitung?

Die Kosten trägt das Amt, das die Kita-Begleitung bewilligt. In der Regel rechnen wir direkt mit dem Amt ab. Läuft die Begleitung über das Persönliche Budget, bekommst du das Geld vom Amt und bezahlst uns davon.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Für den Anfang reicht ein formloser Antrag. Hilfreich sind Berichte der Kita, der Frühförderung oder der Kinderarztpraxis. Bei einer seelischen Beeinträchtigung in Mannheim braucht das Jugendamt zusätzlich in der Regel eine Stellungnahme aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Welche Unterlagen dein Amt darüber hinaus braucht, erfährst du dort direkt. Die Kontaktdaten findest du auf der Seite deines Gebiets.

Wann sollte ich die Kita-Begleitung beantragen?

So früh wie möglich, denn die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen. Wenn dein Kind neu in die Kita kommt, stellst du den Antrag am besten, sobald der Platz feststeht.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Wie und bis wann das geht, steht am Ende deines Bescheids. Kostenlose und unabhängige Beratung dazu bekommst du bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du auf teilhabeberatung.de. Hat das Jugendamt entschieden, kannst du dich außerdem an die unabhängige Ombudschaft Jugendhilfe BW wenden.

Wer vertritt die Kita-Begleitung, wenn sie krank ist?

Die Kita-Begleitung meldet sich in diesem Fall direkt bei dir und bei der Kita. Wenn du eine Vertretung wünschst, organisiert deine Ansprechperson bei uns eine passende Assistenzkraft, soweit möglich.

Darf die Kita-Begleitung Medikamente geben?

Nein, Medikamente geben unsere Assistenzkräfte nicht, auch nicht mit ärztlicher Verordnung. Wenn dein Kind in der Kita welche braucht, sprechen wir gemeinsam mit dir und der Kita ab, wer sich darum kümmert.

Übernimmt die Begleitung pflegerische Aufgaben?

Pflegerische Aufgaben, etwa Hilfe beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen oder beim Essen, übernimmt die Begleitung, wenn das Amt sie bewilligt hat und wir vorher mit dir besprochen haben, was genau dazugehört. Behandlungspflege, etwa Katheter, Sonde oder Blutzucker messen, übernehmen wir nicht. Dafür ist ein Pflegedienst zuständig, den die Krankenkasse bezahlt.

Begleitet mein Kind eine Fachkraft?

Ob eine Fachkraft dein Kind begleitet, steht in der Bewilligung des Amts. Danach richtet sich, welche Assistenzkraft wir für dein Kind einsetzen.

In deiner Nähe

Hier sind wir für dich da

Kita-Begleitung bieten wir in Heidelberg, Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis an. Wähle dein Gebiet, dort findest du deine Ansprechperson und das zuständige Amt.

Du wohnst woanders? Über das Persönliche Budget begleiten wir dein Kind auch dort. Ruf uns an.

Melde dich bei uns

Für das erste Gespräch brauchst du keinen Antrag.