Eine junge Frau fährt im Elektrorollstuhl über den Gehweg einer Stadtstraße, ihre Assistenzkraft geht neben ihr.
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Assistenz über das Persönliche Budget

Du entscheidest selbst, wer dich begleitet.

Selbst entscheiden

Was das Persönliche Budget ist

Beim Persönlichen Budget bewilligt dir das Amt einen Geldbetrag, mit dem du deine Unterstützung selbst bezahlst. Einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget gibt es seit 2008.

Über das Budget begleiten wir dich in ganz Deutschland.

Voraussetzungen

Was wir von dir brauchen

Damit wir eine Begleitung über das Persönliche Budget übernehmen können, brauchen wir drei Unterlagen von dir: die Bewilligung, die Zielvereinbarung, die du mit dem Amt geschlossen hast, und die Teilhabeziele aus deinem Gesamt- oder Hilfeplan. Fragst du für dein Kind an, gilt das genauso.

Melde dich, sobald du das beisammen hast. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Bezahlung

Wie die Bezahlung läuft

Das Amt überweist dir das Budget monatlich. Du schließt einen Vertrag mit uns und bezahlst uns davon.

Beratung

Wer dich beim Antrag berät

Den Antrag stellst du selbst beim zuständigen Amt. Wenn du dabei Unterstützung möchtest, findest du sie bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Sie berät bundesweit, kostenlos und unabhängig von Ämtern und Diensten. Für Kinder und junge Menschen unter 27 beraten außerdem die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen in den Jugendämtern. Eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du auf teilhabeberatung.de.

Melde dich bei uns

Sag uns, wo du wohnst und worum es geht. Dann besprechen wir, wie wir dich unterstützen können.