Schulbegleitung in Mannheim
Kita-Begleitung und Persönliche Assistenz
In Mannheim begleiten wir Kinder in Schule und Kita sowie Erwachsene im Alltag.
Unser Angebot in Mannheim
- Schulbegleitung
- Kita-Begleitung
- Persönliche Assistenz (AWS), auch über das Persönliche Budget
Die Persönliche Assistenz heißt in Baden-Württemberg Assistenzleistungen im eigenen Wohn- und Sozialraum (AWS), viele kennen sie noch als ambulant betreutes Wohnen. Für jedes Kind und jeden Erwachsenen suchen wir eine feste Assistenzkraft, die gut passt und möglichst lange bleibt.
In Mannheimer Schulen und Kitas hört man auch Integrationshelfer, Inklusionsassistenz oder Integrationskraft.
Stadtteile
Wir begleiten in der ganzen Stadt, in diesen Stadtteilen:
- Feudenheim
- Friedrichsfeld
- Innenstadt/Jungbusch
- Käfertal
- Lindenhof
- Neckarau
- Neckarstadt-Ost
- Neckarstadt-West
- Neuostheim/Neuhermsheim
- Rheinau
- Sandhofen
- Schönau
- Schwetzingerstadt/Oststadt
- Seckenheim
- Vogelstang
- Waldhof
- Wallstadt
Wo du den Antrag stellst
In Mannheim ist die Stadt zuständig, für Kinder und Erwachsene. Hat dein Kind eine seelische Beeinträchtigung, zum Beispiel Autismus oder ADHS, stellst du den Antrag für Schule und Kita beim Jugendamt. Kommt eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hinzu, ist die Eingliederungshilfe zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung und für Erwachsene ist es die Abteilung Eingliederungshilfe im Fachbereich Arbeit und Soziales.
Jugendamt Mannheim, Eingliederungshilfe in der Kinder- und Jugendhilfe
Kaiserring 10–16, 68161 Mannheim
seelische Beeinträchtigung · Schule und Kita
Fachbereich Arbeit und Soziales, Abteilung Eingliederungshilfe
K 1, 7–13, 68159 Mannheim
körperliche oder geistige Beeinträchtigung · Kinder und Erwachsene
Stand: September 2026.
Was Familien in Mannheim oft fragen
Gibt es auch Kita-Begleitung in Mannheim?
Ja. Bei einer seelischen Beeinträchtigung beantragst du die Kita-Begleitung beim Jugendamt, sonst bei der Eingliederungshilfe der Stadt.
Ist für Erwachsene in Mannheim ein anderes Amt zuständig?
Die Stadt Mannheim bleibt zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung wechselt auch das Amt nicht, denn die Eingliederungshilfe der Stadt ist für Kinder und Erwachsene da. Bei einer seelischen Beeinträchtigung ist bis zum 18. Geburtstag das Jugendamt zuständig. Danach kann es als Hilfe für junge Volljährige weiterzahlen, in der Regel bis 21, sonst übernimmt die Eingliederungshilfe der Stadt (§ 41 SGB VIII). Sprich den Wechsel etwa ein Jahr vorher beim Jugendamt an, damit die weitere Hilfe rechtzeitig geplant wird (§ 36b SGB VIII).
Wer bezahlt die Begleitung in Mannheim?
Die Kosten für Schul- und Kita-Begleitung trägt die Stadt Mannheim, und wir rechnen direkt mit dem Amt ab.
Unser Kind wechselt auf eine andere Schule. Was müssen wir tun?
Sag dem Amt und uns früh Bescheid, am besten schon im Frühjahr vor dem Wechsel. Oft prüft das Amt den Bedarf für die neue Schule neu. Wenn die neue Schule in einem unserer Gebiete liegt, kann die Begleitung bei uns weiterlaufen.
Wie schnell kann eine Begleitung starten?
Das hängt vor allem davon ab, wann das Amt entscheidet. Ruf uns an, dann sagen wir dir, wie es bei dir aussieht.
Deine Ansprechpersonen für Mannheim
- Telefon:
- +49 6221 67 91 450
- E-Mail:
- info@assistara.de
Pädagogische Koordination
Pädagogische Leitung
Geschäftsführung
Arbeiten als Assistenzkraft in Mannheim
Du möchtest selbst bei uns arbeiten? Hier findest du unsere offenen Stellen in der Gegend.
Melde dich bei uns
Sag uns, wo du wohnst und worum es geht. Dann besprechen wir, wie wir dich unterstützen können.