Schulbegleitung im Rhein-Neckar-Kreis
Kita-Begleitung und Integrationshilfe
Wir begleiten Kinder in Schulen und Kitas im ganzen Kreis, von Weinheim bis Sinsheim.
Unser Angebot im Rhein-Neckar-Kreis
- Schulbegleitung
- Kita-Begleitung
- Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget
Wir sind an Schulen und Kitas im ganzen Kreis im Einsatz. Der Kreis reicht von Weinheim im Norden bis Sinsheim im Südosten, deshalb suchen wir die Assistenzkraft möglichst in der Nähe deines Wohnorts.
Im Rhein-Neckar-Kreis hört man meist Schulbegleitung oder Integrationshilfe, in der Kita auch Integrationskraft.
Städte und Gemeinden
Wir begleiten im ganzen Kreis, zum Beispiel in:
- Weinheim
- Schriesheim
- Ladenburg
- Hemsbach
- Leimen
- Wiesloch
- Walldorf
- Sandhausen
- Schwetzingen
- Hockenheim
- Eppelheim
- Neckargemünd
- Eberbach
- Sinsheim
Wo du den Antrag stellst
Zuständig ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, auch für größere Städte wie Weinheim, Schwetzingen oder Wiesloch. Für die Schulbegleitung bei einer seelischen Beeinträchtigung, zum Beispiel bei Autismus oder ADHS, ist das Jugendamt im Landratsamt zuständig. Kommt eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hinzu, ist es die Eingliederungshilfe. In allen anderen Fällen und für jede Kita-Begleitung ist es die Ansprechstelle Eingliederungshilfe.
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Jugendamt
Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg
seelische Beeinträchtigung · Schule
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Ansprechstelle Eingliederungshilfe
Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg
körperliche oder geistige Beeinträchtigung · Kita auch bei seelischer Beeinträchtigung
Stand: September 2026.
Was Familien im Rhein-Neckar-Kreis oft fragen
Wir wohnen in Weinheim. Ist die Stadt oder der Kreis zuständig?
Der Kreis. Auch in Städten wie Weinheim, Schwetzingen oder Wiesloch stellst du den Antrag beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Heidelberg und Mannheim sind eigene Stadtkreise mit eigenen Ämtern.
Bietet ihr auch in Hockenheim oder Sinsheim Schulbegleitung an?
Ja, im ganzen Kreis, auch in Hockenheim und Sinsheim.
Wir wohnen im Kreis, die Schule ist aber in Heidelberg oder Mannheim. Geht das?
Ja. Zuständig bleibt das Landratsamt, weil es auf deinen Wohnort ankommt. Heidelberg und Mannheim gehören ebenfalls zu unseren Einsatzgebieten, deshalb begleiten wir dein Kind auch an einer Schule dort.
Welche Stelle ist für die Kita-Begleitung zuständig?
Im Rhein-Neckar-Kreis läuft die Kita-Begleitung immer über die Ansprechstelle Eingliederungshilfe im Landratsamt, auch bei einer seelischen Beeinträchtigung. Für die Schulbegleitung bei seelischer Beeinträchtigung ist das Jugendamt zuständig.
Wer bezahlt die Schulbegleitung im Rhein-Neckar-Kreis?
Die Kosten trägt der Rhein-Neckar-Kreis, und wir rechnen direkt mit dem Amt ab.
Deine Ansprechpersonen für den Rhein-Neckar-Kreis
- Telefon:
- +49 6221 67 91 450
- E-Mail:
- info@assistara.de
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Pädagogische Leitung
Geschäftsführung
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