Schloss Schwetzingen mit dem barocken Schlossgarten.
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Schulbegleitung im Rhein-Neckar-Kreis

Kita-Begleitung und Integrationshilfe

Wir begleiten Kinder in Schulen und Kitas im ganzen Kreis, von Weinheim bis Sinsheim.

Baden-Württemberg

Unser Angebot im Rhein-Neckar-Kreis

Unser Angebot

Wir sind an Schulen und Kitas im ganzen Kreis im Einsatz. Der Kreis reicht von Weinheim im Norden bis Sinsheim im Südosten, deshalb suchen wir die Assistenzkraft möglichst in der Nähe deines Wohnorts.

Im Rhein-Neckar-Kreis hört man meist Schulbegleitung oder Integrationshilfe, in der Kita auch Integrationskraft.

Unterwegs in

Städte und Gemeinden

Wir begleiten im ganzen Kreis, zum Beispiel in:

  • Weinheim
  • Schriesheim
  • Ladenburg
  • Hemsbach
  • Leimen
  • Wiesloch
  • Walldorf
  • Sandhausen
  • Schwetzingen
  • Hockenheim
  • Eppelheim
  • Neckargemünd
  • Eberbach
  • Sinsheim
Antrag

Wo du den Antrag stellst

Zuständig ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, auch für größere Städte wie Weinheim, Schwetzingen oder Wiesloch. Für die Schulbegleitung bei einer seelischen Beeinträchtigung, zum Beispiel bei Autismus oder ADHS, ist das Jugendamt im Landratsamt zuständig. Kommt eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hinzu, ist es die Eingliederungshilfe. In allen anderen Fällen und für jede Kita-Begleitung ist es die Ansprechstelle Eingliederungshilfe.

Kinder · seelische Beeinträchtigung

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Jugendamt

Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg

+49 6221 522-4281

seelische Beeinträchtigung · Schule

Zur Seite des Amts →

Kinder · körperliche oder geistige Beeinträchtigung

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Ansprechstelle Eingliederungshilfe

Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg

+49 6221 522-1957

körperliche oder geistige Beeinträchtigung · Kita auch bei seelischer Beeinträchtigung

Zur Seite des Amts →

Stand: September 2026.

Fragen und Antworten

Was Familien im Rhein-Neckar-Kreis oft fragen

Deine Frage ist nicht dabei?Ruf uns an, wir helfen dir weiter.+49 6221 67 91 450
Wir wohnen in Weinheim. Ist die Stadt oder der Kreis zuständig?

Der Kreis. Auch in Städten wie Weinheim, Schwetzingen oder Wiesloch stellst du den Antrag beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Heidelberg und Mannheim sind eigene Stadtkreise mit eigenen Ämtern.

Bietet ihr auch in Hockenheim oder Sinsheim Schulbegleitung an?

Ja, im ganzen Kreis, auch in Hockenheim und Sinsheim.

Wir wohnen im Kreis, die Schule ist aber in Heidelberg oder Mannheim. Geht das?

Ja. Zuständig bleibt das Landratsamt, weil es auf deinen Wohnort ankommt. Heidelberg und Mannheim gehören ebenfalls zu unseren Einsatzgebieten, deshalb begleiten wir dein Kind auch an einer Schule dort.

Welche Stelle ist für die Kita-Begleitung zuständig?

Im Rhein-Neckar-Kreis läuft die Kita-Begleitung immer über die Ansprechstelle Eingliederungshilfe im Landratsamt, auch bei einer seelischen Beeinträchtigung. Für die Schulbegleitung bei seelischer Beeinträchtigung ist das Jugendamt zuständig.

Wer bezahlt die Schulbegleitung im Rhein-Neckar-Kreis?

Die Kosten trägt der Rhein-Neckar-Kreis, und wir rechnen direkt mit dem Amt ab.

Kontakt

Deine Ansprechpersonen für den Rhein-Neckar-Kreis

Telefon:
+49 6221 67 91 450
E-Mail:
info@assistara.de
Elena Rapp
Pädagogische Koordination
Lisa Schneider
Pädagogische Leitung
Kevin Vankirk
Geschäftsführung

Zum Standort Heidelberg →

Jobs

Arbeiten als Assistenzkraft im Rhein-Neckar-Kreis

Du möchtest selbst bei uns arbeiten? Hier findest du unsere offenen Stellen in der Gegend.

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