Eine Schulbegleiterin sitzt mit einem Jungen am Tisch und hilft ihm bei einer Aufgabe.

In Rhein-Main und Rhein-Neckar

Schulbegleitung, Kita-Begleitung und Persönliche Assistenz

Dein Plus an Unterstützung

Beziehung braucht Verlässlichkeit.

Unser Grundsatz
Assistenzarbeit ist Beziehungsarbeit.

Eine Begleitung gelingt, wenn Vertrauen da ist, und dieses Vertrauen braucht Zeit. Deshalb achten wir bei der Planung darauf, dass möglichst lange dieselbe Assistenzkraft begleitet.

Was du von uns erwarten kannst

Darauf kannst du dich verlassen

Eine feste Ansprechperson

Jede Familie hat bei uns eine feste Ansprechperson. Sie führt das erste Gespräch mit dir und stellt dir die Assistenzkraft vor. Wenn du eine Vertretung brauchst, organisiert sie diese, soweit möglich.

Erst kennenlernen, dann starten

Bevor die Begleitung beginnt, triffst du die Assistenzkraft zu einem Kennenlernen, und erst wenn du sagst, dass es passt, geht es los.

Du weißt früh, woran du bist

Ob wir eine passende Assistenzkraft haben, sagen wir dir so bald wie möglich, oft schon im ersten Gespräch.

Anfrage

Schreib uns dein Anliegen

Begleitung anfragen

Du kannst uns auch schreiben, wenn du noch keinen Antrag gestellt hast. Wir rufen dich dann zurück.

Weitere Angaben (optional)

Jobs

Arbeiten als Assistenzkraft

Du begleitest ein Kind in Schule oder Kita oder einen Erwachsenen im Alltag, meist über längere Zeit und mit festen Stunden pro Woche. Wir suchen Fachkräfte mit pädagogischer Ausbildung oder Studium und freuen uns genauso über Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

  • Teilzeit oder Werkstudium
  • Gehalt nach deiner Qualifikation
Monatlich gleiches Festgehalt
auch in Schulferien und Kita-Schließzeiten
Standorte

Unsere Standorte

Karte: die Einsatzgebiete von assistara
EinsatzgebietStandorteLandesgrenze Hessen / Baden-WürttembergRhein, Main, Neckar
Antrag und Kosten

Vom ersten Anruf bis zum Start

Jede Begleitung braucht vorher eine Bewilligung vom Amt, auch beim Persönlichen Budget.

  1. Du rufst an

    Du erzählst uns, worum es geht. Wir sagen dir, ob wir in deiner Gegend helfen können.

  2. Wir nennen dir das Amt

    Wir sagen dir, welches Amt für dich zuständig ist. Adresse und Telefonnummer findest du auf der Seite deines Gebiets.

  3. Das Amt entscheidet

    Das Amt prüft den Bedarf und legt die Stunden fest, das dauert oft einige Wochen.

  4. Kennenlernen

    Du lernst die Assistenzkraft kennen und entscheidest, ob es passt. Bei einer Schul- oder Kita-Begleitung ist dein Kind dabei.

  5. Die Begleitung beginnt

    Sobald der Bescheid da ist und das Kennenlernen gepasst hat, startet die Begleitung. Für alle Fragen rund um die Begleitung erreichst du weiterhin deine Ansprechperson.

Was es kostet

Schule und KitaDie Kosten trägt das Amt, das die Begleitung bewilligt. In der Regel rechnen wir direkt mit ihm ab.
Persönliche AssistenzDie Kosten trägt das Amt, das die Assistenz bewilligt. Beim Persönlichen Budget bezahlst du uns aus dem Budget.
Über uns

Wer wir sind

Ein Junge und ein junger Mann sitzen auf dem Schulhof und lachen zusammen.

assistara ist ein Assistenzdienst und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe.

Für jede Begleitung suchen wir eine Assistenzkraft aus, die zu dem Menschen passt, den sie begleitet. Wir lernen sie vorher persönlich kennen und bereiten sie auf ihre Aufgabe vor.

Teilhabe ist ein RechtWenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hast du einen Rechtsanspruch auf die Hilfe.
Du entscheidestAls Erwachsene oder Erwachsener bestimmst du, wobei die Assistenz unterstützt. Bei Kindern legen wir die Ziele gemeinsam mit dir und dem Amt fest, und dein Kind redet mit.
Selbstständigkeit fördernDie Assistenz hilft so viel wie nötig und so wenig wie möglich, damit dein Kind oder du mit der Zeit mehr allein schafft.
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Deine Frage ist nicht dabei?Ruf uns an, wir helfen dir weiter.+49 6221 67 91 450
Für Eltern und Angehörige
Wer bezahlt die Schulbegleitung?

Die Kosten trägt das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe, je nachdem, wer die Schulbegleitung bewilligt.

Kann ich anrufen, obwohl ich noch keinen Antrag gestellt habe?

Ja. Im Gespräch sagen wir dir, welches Amt für dich zuständig ist. Falls der Antrag doch beim falschen Amt landet, muss dieses ihn an die zuständige Stelle weiterleiten (§ 14 SGB IX).

Darf ich mir den Anbieter selbst aussuchen?

Ja. Du hast ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII, §§ 8, 104 SGB IX), solange dadurch keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Am besten nennst du uns schon im Antrag oder im Gespräch mit dem Amt als gewünschten Anbieter.

Was passiert, wenn gerade keine Assistenzkraft frei ist?

Dann sagen wir dir das so früh wie möglich. Auf Wunsch rufen wir dich an, sobald eine passende Assistenzkraft frei wird. Den Antrag beim Amt kannst du in der Zwischenzeit schon stellen.

Bekommt mein Kind mit Autismus oder ADHS eine Schulbegleitung?

Das ist möglich. Das Jugendamt prüft zuerst, ob die Diagnose von einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bestätigt ist. Danach prüft es, ob dein Kind deswegen in der Schule und im Alltag beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht (§ 35a SGB VIII). Die Diagnose allein reicht also nicht aus.

Für Bewerberinnen und Bewerber
Welche Ausbildung brauche ich?

Als Fachkraft arbeitest du bei uns mit einer dreijährigen, staatlich anerkannten pädagogischen Ausbildung, etwa als Erzieherin oder Erzieher oder als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger. Auch mit einem passenden Studium, zum Beispiel in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik oder Psychologie, kannst du als Fachkraft arbeiten. Welche Qualifikation eine Begleitung braucht, legt das Amt im Einzelfall fest. Als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger kannst du auch ohne pädagogische Ausbildung bei uns anfangen. Wie alle neuen Kolleginnen und Kollegen besuchst du zum Start unsere Einführungsschulung.

Wie viele Stunden kann ich arbeiten?

Das richtet sich nach den Stunden, die das Amt für die begleitete Person bewilligt hat. Im Gespräch finden wir gemeinsam eine Begleitung, die zu deinen Zeiten passt.

Was ist in den Schulferien und Kita-Schließzeiten?

Dein Festgehalt ist jeden Monat gleich, auch in den Schulferien und während der Schließzeiten der Kita.

Kontakt

Ruf an oder schreib uns

Am schnellsten erreichst du uns telefonisch, du kannst uns aber auch eine E-Mail schreiben.

Standorte

HeidelbergBergheimer Straße 104, 69115 Heidelberg
Groß-GerauElisabethenstraße 37, 64521 Groß-Gerau